Wir über uns

Wir über uns


Aus der Landesverfassung Baden-Württemberg


III. Erziehung und Unterricht, Artikel 11
(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.


In immer kürzeren Abständen kommt es landesweit zu stetig steigenden Belastungen der Eltern im Zusammenhang mit dem Schulbesuch gesetzlich schulpflichtiger Kinder.


Dies war für uns der Anlass, uns unter anderem in die finanziellen Rahmenbedingungen der Schülerbeförderung in unserem Bundesland einzuarbeiten.


In dem von uns finanzierten Rechtsgutachten „Besteht in Baden-Württemberg ein Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten?“, das seit Frühjahr 2015 vorliegt, wird uns Eltern rechtgegeben.


Wir streben einen chancengerechten Bildungszugang ohne finanzielle Hürden für alle Kinder im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht an.


Ende 2015 wurde auf dieser Grundlage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage einer von uns unterstützten Familie eingereicht.

Die Kosten für diesen aufwändigen Weg über Gutachten und Klage sind beträchtlich, wir finanzieren uns rein aus Spendengeldern.


Wir bitten deshalb alle Eltern, Elternvertreter und Fördervereine, uns durch eine Spende auf unserem Weg zu unterstützen, das Verfahren bis zur endgültigen Klärung fortführen zu können.



Spendenkonto

Eltern für Elternrechte - IBAN: DE80 6545 0070 0007 8102 79
Kreissparkasse Biberach - BIC: SBCRDE66

(Sonderkonto des Fördervereins Mühlbachschule Schemmerhofen e.V.)

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